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09.03.2011
Florian Pfaff kämpft weiter
Gerichtsverhandlung wegen verschleppter Beförderung
Am 1. März fand vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München
erneut eine Verhandlung wegen der ausbleibenden Beförderung von Florian
Pfaff statt.
> Artikel Süddeutsche Zeitung
> Schittich: Die Kuh muss vom Eis!
Der Major, der 2003 zu Beginn des Irak-Krieges seines Dienst aus
Gewissensgründen verweigerte und 2005 vom Bundesverwaltungs-gericht
Leipzig Recht bekam, wird seither von der Bundeswehr mit wechselnden
Begründungen nicht befördert.
In einer Gerichtsverhandlung im Juni 2008 wies das Bayerische
Verwaltungsgericht die Argumentation der Bundeswehr zurück. Sie hatte
vorgebracht, Florian Pfaff könne nicht befördert werden, weil er wegen
seines Gewissens nicht uneingeschränkt verwendungsfähig sei.
Mittlerweile argumentiert die Bundeswehr mit dem angeblich
schlechten Charakter des Soldaten. Beweise für diesen Umstand sieht sie
in seinem Buch und in seinem öffentlichen Auftreten bei Lesungen und
Vorträgen.
Die jüngste Verhandlung endete mit dem Versuch einer gütlichen Einigung und mit der Vertagung der Verhandlung.

| Florian Pfaff im Gespräch mit der Presse | Bild: awc_ks |
Die Süddeutsche Zeitung hat uns dankenswerterweise ihren Artikel über die Gerichtsverhandlung zu Online-Nutzung kostenfrei zur
Verfügung gestellt, allerdings zeitlich befristet.
[© Süddeutsche Zeitung GmbH, München. Mit freundlicher
Genehmigung von http://www.sz-content.de (Süddeutsche Zeitung Content)]
> Artikel Süddeutsche Zeitung
Die Redaktion dieser Website war im Gerichtssaal vertreten, ein
ausführlicher und zugleich nachdenklicher Bericht der Verhandlung ist
in die awc-Bibliothek eingestellt:







